Unter welchen Voraussetzungen kann ich mein Fahrzeug abgabenfrei als Umzugsgut einführen?
Generell sind alle Neuwaren zoll,- und steuerpflichtig. In den Emiraten betragen die Einfuhrabgaben grundsätzlich 5% auf den cif Wert, d.h. Wert gem. Handelsrechnung zzgl. der Frachtkosten und Versicherungsprämie. Gebrauchte persönliche Gegenstände sind zollfrei, unterliegen jedoch der VAT in Höhe von 5%.
Für Kraftfahrzeuge gibt es keine vergünstige Einfuhr, auch wenn diese im Rahmen einer Übersiedlung eingeführt werden, sind 5% Zoll und 5% VAT fällig.
Für die private Einfuhr ist ein Residence Visum Voraussetzung. Gerne beraten wir Sie individuell auf Ihre Situation.